Feuerwerk Batterie Superflare 35 Sek. von Weco

Feuerwerk Batterie 20 Schuss Für Silvester und andere Anlässe


Artikelnummer 350066
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1008-F2-69255138
Schuss 20 Schuss
Brenndauer ca. 35 Sekunden
Video: Direkt zum Video
33,95 € *
Inhalt 1 Stück
Grundpreis 33,95 € / Stück
Lieferzeit ca. 2 Werktage Nur noch 4 auf Lager
Informationen zum Versand von Kategorie 2 Feuerwerk
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): Freischaltung ab September
Der Versand von Feuerwerk ist nur innerhalb von Deutschland möglich!

* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
$(document).ready(function() { $(".shariff").attr("data-url", window.location.href); });
Bequem bezahlen via:

Wir versenden mit:

Feuerwerk Batterie Superflare

  • Schusszahl: 20
  • Brenndauer: 35 Sekunden
  • Kaliber Ø: 30 Millimeter
  • Effekthöhe: 55 Meter
  • Hersteller: Weco

Die Feuerwerk Superflare von Weco besitzt 20 Schuss und hat eine Brenndauer von 35 Sekunden. Superflare von Weco hat Effekte, die eine Höhe von bis zu 55 Metern erreichen können. Das Kaliber dieser Batterie beträgt 30 Millimeter. Die Effekte der Feuerwerksbatterie lassen sich wie folgt beschreiben:

Leuchtintensive Kometen in Silber gefolgt von imposant großen Palmen in Rot, Silber und Violett kombiniert mit fetzig blinkenden Sternen, immer im Wechsel geschossen. Das Finale besteht aus einer 2er Salve. Durch eine neue Produktionstechnologie können bei dieser Feuerwerksbatterie besonders klare und große Effekte verbaut werden.

Nicht nur für Silvester ist dieses Weco Feuerwerk geeignet, auch für Hochzeiten oder Geburtstage können Sie die Feuerwerksbatterie einsetzen.


Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).

Video zum Produkt:

* Beim Klick auf den Play Button wird ein Video von Youtube geladen, dabei können Daten zu Youtube übertragen werden.