Die Feuerwerk Genehmigung

Feuerwerk darf in der Regel nur zu Silvester abgebrannt und verkauft werden. Unter dem Jahr kann man aber Ausnahmen beantragen, damit man ein Feuerwerk veranstalten kann. Diese Ausnahmen gelten für Kategorie 2 Feuerwerk (auch F2 genannt), welches auch kurz vor Silvester verkauft wird.

Damit man eine Genehmigung für ein Feuerwerk erhält muss man erst einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Ordnungsamt stellen. Einen solchen Antrag können Sie bei uns kostenfrei herunterladen:

Für die Beantragung einer Genehmigung für ein Feuerwerk fallen in der Regel Kosten an. Die Höhe der Kosten hängt dabei vom Bundesland und dem Ordnungsamt ab. Erkundigen Sie sich am besten vorher beim zuständigen Ordnungsamt über die Höhe der anfallenden Gebühren. Leider ist es auch nicht immer garantiert, dass dem Antrag für die Feuerwerk Genehmigung zugestimmt wird. In einigen Städten und Landkreisen wird eine Ausnahme nur sehr selten erteilt. Außerdem sollte man beachten, dass die Erteilung einer Genehmigung mit einer gewissen Bearbeitungsdauer versehen ist. Hier sollte man also rechtzeitig, am besten einige Wochen vorher, die Genehmigung beantragen.

Wenn man eine Genehmigung erhalten hat, sollte man sich diese genau durchlesen, denn auf der Genehmigung stehen in der Regel Einschränkungen. So wird auf der Genehmigung in der Regel immer ein Zeitfenster genannt, wann das Feuerwerk stattfinden darf und weiterhin wird, besonders im Sommer, auch die Waldbrandstufe angegeben, bis zu der das Feuerwerk stattfinden darf. Wenn Sie das Feuerwerk außerhalb der genannten Zeit veranstalten, dann wird das trotz Genehmigung so gewertet, als lege keine Genehmigung vor und kann zu einem hohen Bußgeld führen. Genauso dürfen Sie das Feuerwerk nicht veranstalten, wenn die Waldbrandstufe am Veranstaltungsort erreicht wurde. Auch hier gilt, machen Sie es trotzdem, kann es ebenfalls zu einem hohen Bußgeld führen.