Shatterdome Feuerwerk Batterie 40 Sek. von Weco

Feuerwerk Batterie 55 Schuss Für Silvester und andere Anlässe


Artikelnummer 350079
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1008-F2-69258801
Schuss 55 Schuss
Brenndauer ca. 40 Sekunden
Video: Direkt zum Video
39,95 € *
Inhalt 1 Stück
Grundpreis 39,95 € / Stück
Lieferzeit ca. 2 Werktage Auf Lager
Informationen zum Versand von Kategorie 2 Feuerwerk
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): Freischaltung ab September
Der Versand von Feuerwerk ist nur innerhalb von Deutschland möglich!

* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
$(document).ready(function() { $(".shariff").attr("data-url", window.location.href); });
Bequem bezahlen via:

Wir versenden mit:

Shatterdome Feuerwerk Batterie 

  • Schusszahl: 55
  • Brenndauer: 40 Sekunden
  • Kaliber Ø: 25 Millimeter
  • Effekthöhe: 45 Meter
  • Hersteller: Weco

Die Feuerwerk Batterie Shatterdome von Weco besitzt 55 Schuss und hat eine Brenndauer von 40 Sekunden. Die Effekt Feuerwerks-Batterie von Weco erreichen eine Höhe von zirka 45 Metern. Das Kaliber dieser Batterie beträgt 25 Millimeter im Durchmesser. Die Effekte der Feuerwerksbatterie lassen sich wie folgt beschreiben:

Rasant geschossene 2-Stufen-Effekt-Batterie. Gold-Kronen mit roten, grünen und blauen Sternen bilden den Anfang dieser Feuerwerksbatterie. Feuertöpfe in Blinkweiß, -grün und -rot mit blauen Sternen und fetzige Popping Stars mit roten Sternen bilden das Finale. Immer in Kombination mit großen Gold-Kronen-Effekten. Teilweise in Fächerform geschossen.

Die Feuerwerk Batterie können Sie für viele Anlässe verwenden, wie beispielsweise für eine Hochzeit, einem Geburtstag, einem Jubiläum oder auch für Silvester.

Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der  Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).

Video zum Produkt:

* Beim Klick auf den Play Button wird ein Video von Youtube geladen, dabei können Daten zu Youtube übertragen werden.