Mammoth Verbundfeuerwerk - 155 Sek. von Lesli
Verbundfeuerwerk 288 Schuss für Hochzeiten, Geburtstage, Silvester uvm.
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1008−F2−69251472/69251473
Schuss 288 Schuss
Brenndauer ca. 155 Sekunden
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Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): 59,99 € (Mindestwarenwert: 200 €)
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Mammoth - Verbundfeuerwerk von Lesli-Feuerwerk
- Schusszahl: 288
- Brenndauer: 155 Sekunden
- Effekthöhe: 15-20 Meter
- Hersteller: Lesli Feuerwerk
- Kaliber: 25 mm
- auf Grund der Größe, zwei Zündungen
Das Verbundfeuerwerk Mammoth von Lesli besteht aus zwei Verbundbrettern. Auf Grund der großen Menge an Schwarzpulver muss das Feuerwerk im zweiten Teil nachgezündet werden. Die Batterien auf den einzelnen Brettern sind untereinander verbunden, sodass alle Feuerwerkskörper mit nur zwei Zündungen gezündet werden. Die Feuerwerk Batterien werden nach einander abgefeuert. Nachdem Sie die Mammoth angezündet haben können Sie das 155 Sekunden lange Feuerwerk genießen.
Die Effekte der in diesem Verbundfeuerwerk enthaltenen Batterien lassen sich wie folgt beschreiben:
Sternenbuketts mit silbernen Blinksternen und roten Spitzen bilden den Anfang des Feuerwerkes. Kometensterne mit silbernem Schweifaufstieg dominieren den Mittelteil des Verbundfeuerwerkes bis es dann wieder zu einem Mix aus Blinksternen und Cracklingeffekten übergeht. Große Buketts mit roten und grünen Spitzen wechseln sich mit bunten Stenenkometen ab. Große Gold-Palmeneffekte mit roten Spitzen.
Das Mammoth Verbundfeuerwerk können Sie ohne Genehmigung für Ihr Silvesterfeuerwerk kaufen. Mit Genehmigung können Sie das Mammoth Verbundfeuerwerk auch für eine Hochzeit oder einen Geburtstag verwenden.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).