Ragnarök Verbundfeuerwerk 150 Sek. von Nico
Feuerwerksverbund mit insgesamt 80 Schuss, für Silvester, Hochzeiten, Geburtstage uvm.
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
Schuss 80 Schuss
Brenndauer ca. 150 Sekunden
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Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): | 49,99 € (Mindestwarenwert: 150 €) |
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): | Noch nicht verfügbar |
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Ragnarök - Verbundfeuerwerk von Nico
- Schusszahl: 80
- Brenndauer: 150 Sekunden
- Kaliber Ø: 30 Millimeter
- Effekthöhe: ca. 50 Meter
- Hersteller: Nico
Das Verbundfeuerwerk Ragnarök von Nico enthält insgesamt 80 Schuss und hat eine Brenndauer von insgesamt 150 Sekunden. Das Verbundfeuerwerk besteht aus drei Feuerwerksbatterien. Die Effekte dieser Nico-Feuerwerksbatterie erreichen eine Höhe von zirka 50 Meter. Das Kaliber der Ragnarök beträgt bis zu 30 Millimeter im Durchmesser. Folgendes Effektbild können Sie von dieser Feuerwerksbatterie erwarten:
Die 80 Schuss des Verbundfeuerwerkes Ragnarök starten mit einem Feuertopf aus dem blaue Sterne abgeschossen werden. Über diesem Effekt zünden zusätzlich goldene Palemeneffekte mit blauen Sternenspitzen. Den Mittelteil bilden Palmeneffekte in Kombination mit bunten Blinksternen. Das Finale besteht wieder aus Feuertöpfen für den unteren Teil und Blinksternen in Kombination mit Cracklingsternen.
Die Feuerwerksbatterie können Sie für viele Anlässe verwenden, wie beispielsweise für eine Hochzeit, einem Geburtstag, einem Jubiläum oder auch für Silvester.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.(ausgenommen Silvester)
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Signalwort | Achtung |
Gefahrenhinweis | H202: Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
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