Overpressure Verbundfeuerwerk 60 Sek. von Weco
Feuerwerksverbund 176 Schuss für Silvester und andere Anlässe
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
Schuss 176 Schuss
Brenndauer ca. 60 Sekunden
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Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): | 49,99 € (Mindestwarenwert: 150 €) |
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): | Noch nicht verfügbar |
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Verbundfeuerwerk Overpressure
- Schusszahl: 176
- Brenndauer: 60 Sekunden
- Kaliber Ø: 20 Millimeter
- Effekthöhe: 75 Meter
- Hersteller: Weco
Das Verbundfeuerwerk Overpressure von Weco besitzt 176 Schuss und hat eine Brenndauer von 60 Sekunden. Dieses Batteriefeuerwerk von Weco erreicht mit seinen Effekten eine Höhe von zirka 75 Metern. Das maximale Kaliber dieser Batterie beträgt 20 Millimeter im Durchmesser. Die Effekte der Feuerwerksbatterie lassen sich wie folgt beschreiben:
176 Schuss verteilen sich auf drei unterschiedliche Effektbatterien auf:
1. Teil: 1x 55-Schuss-Batterie mit fantastischen Effektfolgen aus Goldweiden, Goldpalmen, Brokat-Kronen und roten Sternen, jeweils kombiniert mit leuchtstarkem Blinkeffekt in Grün, Rot oder Weiß.
2. Teil: 1x 58-Schuss-Fächer-Batterie mit knisternden Popping-Star-Effekten mit rotem Aufstieg und Goldweiden-Effekt mit Blinkgrün. Gefolgt von einer Kombination aus grünen Palm-Effekten mit Knatter-Sternen und roten Kometen in. Alle in Fächerform geschossen.
3.Teil: 1x 63-Schuss-Fächer-Batterie mit drei imposanten Salven aus goldenen Feuertöpfen in Kombination mit gefächerten Höheneffekten aus wunderschönen Brokat-Kronen mit leuchtstarken blauen Spitzen.
Die Feuerwerk Batterie können Sie für viele Anlässe verwenden, wie beispielsweise für eine Hochzeit, einem Geburtstag, einem Jubiläum oder auch für Silvester.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).
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Signalwort | Achtung |
Gefahrenhinweis | H202: Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. |
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