Verbundfeuerwerk Hypnotica 120 Sekunden von Weco

Verbundfeuerwerk 185 Schuss für Silvester, Hochzeiten, Geburtstage uvm.


Artikelnummer 201056
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1395-F2-0318/2015
Schuss 185 Schuss
Brenndauer ca. 120 Sekunden
Video: Direkt zum Video
69,95 € *
Inhalt 1 Stück
Grundpreis 69,95 € / Stück
Lieferzeit ca. 2 Werktage Nur noch 5 auf Lager
Informationen zum Versand von Kategorie 2 Feuerwerk
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): Freischaltung ab September
Der Versand von Feuerwerk ist nur innerhalb von Deutschland möglich!

* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
$(document).ready(function() { $(".shariff").attr("data-url", window.location.href); });
Bequem bezahlen via:

Wir versenden mit:

Verbundfeuerwerk Hypnotica von Weco Feuerwerk

  • Schusszahl: 185
  • Brenndauer: 120 Sekunden
  • Kaliber Ø: 17 Millimeter
  • Effekthöhe: bis 40 Meter
  • Hersteller: Weco Feuerwerk

Das Verbundfeuerwerk Hypnotica besteht aus mehreren einzelnen Feuerwerksbatterien. Die Batterien sind alle untereinander verbunden, sodass das Weco Feuerwerk nur einmal angezündet werden muss, damit alle Effekte der enthaltenen Batterien nacheinander abgefeuert werden. 

Die Effekte in diesem Verbundfeuerwerk kann man wie folgt beschreiben:

 Jeder Effekt beginnend mit einem Knatter-Feuertopf inklusive Gold-Aufstieg gefolgt von imposanten roten, grünen, silbernen und gelben Palmen sowie effektstarken Popping Stars.

  • 1x 49-Schuss Effekthöhe ca. 35 Meter.
  • 1x 36-Schuss Effekthöhe ca. 40 Meter.
  • 1x 100-Schuss Effekthöhe ca. 35 Meter.

Das Hypnotica Verbundfeuerwerk kann nicht nur für Silvester eingesetzt werden, auch für eine Hochzeit oder einem Geburtstagsfeuerwerk können Sie das Weco Feuerwerk kaufen.


Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).

Video zum Produkt:

* Beim Klick auf den Play Button wird ein Video von Youtube geladen, dabei können Daten zu Youtube übertragen werden.