Verbundfeuerwerk Star Attraction - 130 Sek. von Weco
Verbundfeuerwerk 152 Schuss für Hochzeiten, Geburtstage, Silvester uvm
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
CE-Nummer CE 1008-F2-69255720
Genehmigung Mit Genehmigung
Schuss 152 Schuss
Brenndauer ca. 130 Sekunden
Video: Direkt zum Video
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): 59,99 € (Mindestwarenwert: 200 €)
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* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
Star Attraction - Verbundfeuerwerk von Weco Feuerwerk
- Schusszahl: 152
- Brenndauer: 130 Sekunden
- Effekthöhe: 45 - 90 Meter
- Hersteller: Weco Feuerwerk
Das Verbundfeuerwerk Star Attraction von Weco besteht aus 4 einzelnen Feuerwerksbatterien. Die Batterien sind alle untereinander verbunden, sodass das alle Feuerwerkskörper mit nur einer Zündung gezündet werden. Die Feuerwerk Batterien werden nach einander abgefeuert. Nachdem Sie die Star Attraction angezündet haben können Sie das 130 Sekunden lange Feuerwerk am Stück genießen.
Die Effekte der in diesem Verbundfeuerwerk enthaltenen Batterien lassen sich wie folgt beschreiben:
- 1x 30-Schuss Rote. grüne und pinke Sterne wechseln sich mit Goldfächern und Blinksternen ab. Effekthöhe ca. 45 Meter
- 1x 35-Schuss Grüne und Rote Sterne wechseln sich mit Blinksternen und Crackligeffekten ab. Effekthöhe ca. 55 Meter.
- 1x 41-Schuss Blink- und Cracklingeffekte wechseln sich untereinander ab. Effekthöhe ca. 45 Meter.
- 1x 46-Schuss Den Abschluss bilden Kometenaufstiege in Bunt und mit fetzigem Crackling, immer im Wechsel geschossen. Effekthöhe ca. 90 Meter.
Das Star Attraction Verbundfeuerwerk können Sie ohne Genehmigung für Ihr Silvesterfeuerwerk kaufen. Mit Genehmigung können Sie das Star Attraction Verbundfeuerwerk auch für eine Hochzeit oder einen Geburtstag verwenden.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.(ausgenommen Silvester)
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