Verbundfeuerwerk Manhattan - 110 Sek. von Nico
Verbundfeuerwerk 187 Schuss für Hochzeiten, Geburtstage, Silvester uvm
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1395-F2-0285/2017
Schuss 187 Schuss
Brenndauer ca. 110 Sekunden
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Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): 59,99 € (Mindestwarenwert: 200 €)
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Manhattan - Verbundfeuerwerk von Nico Feuerwerk
- Schusszahl: 187
- Brenndauer: 110 Sekunden
- Effekthöhe: 40 Meter
- Hersteller: Nico Feuerwerk
Das Verbundfeuerwerk Manhattan von Nico besteht aus 6 einzelnen Feuerwerksbatterien. Die Batterien sind alle untereinander verbunden, sodass das alle Feuerwerkskörper mit nur einer Zündung gezündet werden. Die Feuerwerk Batterien werden nach einander abgefeuert. Nachdem Sie das Verbundfeuerwerk angezündet haben können Sie das 110 Sekunden lange Feuerwerk am Stück genießen.
Die Effekte der in diesem Verbundfeuerwerk enthaltenen Batterien lassen sich wie folgt beschreiben:
- 50 Schuss mit Silberpalmen-, Blinksternen-, bunten Chrysanthemen- oder Crackling-Lanzen-Buketts.
- 5 Schuss, gefächert mit grüner Leuchtspur aufsteigend, mit Verwandlung zu weißen Blinksternen.
- 60 schnell aufsteigende Bombetten mit Verwandlung zu bunten Leuchtsternen mit "Dragon-Egg-Effekten"
- 72 Schuss in schneller Abfolge aufsteigende Effektbuketts mit bunten Sternen und Glitzereffekten oder goldenen Brokatsternen, gefolgt von einem mächtigen Finale aus silbernem Crackling
Das Manhattan Verbundfeuerwerk können Sie ohne Genehmigung für Ihr Silvesterfeuerwerk kaufen. Mit Genehmigung können Sie das Manhattan Verbundfeuerwerk auch für eine Hochzeit oder einen Geburtstag verwenden.
Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen.(ausgenommen Silvester)