Feuerwerk Batterie Flying Fish 30 Sek. von Nico

Feuerwerk Batterie 25 Schuss Für Silvester und andere Anlässe


Artikelnummer N05043
Feuerwerk Kategorie Kategorie 2
Genehmigung Mit Genehmigung
CE-Nummer CE 1395-F2-0393/2015
Schuss 25 Schuss
Brenndauer ca. 30 Sekunden
Video: Direkt zum Video
14,50 € *
Inhalt 1 Stück
Grundpreis 14,50 € / Stück
zur Zeit nicht lieferbar Nicht auf Lager
Informationen zum Versand von Kategorie 2 Feuerwerk
Versandkosten Feuerwerk:
Gefahrgut Spedition (Nur mit Genehmigung oder Gewerbeschein): 49,95 € (Mindestwarenwert: 130 €)
Silvesterspedition (Auslieferung zwischen 28.12. - 31.12.): Freischaltung ab September
Der Versand von Feuerwerk ist nur innerhalb von Deutschland möglich!

* inkl. ges. MwSt.zzgl. Versandkosten
$(document).ready(function() { $(".shariff").attr("data-url", window.location.href); });
Bequem bezahlen via:

Wir versenden mit:

Feuerwerk Batterie Flying Fish

  • Schusszahl: 25
  • Brenndauer: 30 Sekunden
  • Kaliber Ø: 20 Millimeter
  • Effekthöhe: 30 Meter
  • Hersteller: Nico

Die Feuerwerk Batterie Flying Fish von Nico besitzt 25 Schuss und hat eine Brenndauer von 30 Sekunden. Die Effekte der Nico Feuerwerk Batterie erreichen eine Höhe von zirka 30 Metern. Das Kaliber dieser Batterie beträgt 20 Millimeter im Durchmesser. Die Effekte der Feuerwerksbatterie lassen sich wie folgt beschreiben:

Die 25 Schuss Feuerwerksbatterie wird nacheinander in wechselnder Abfolge mit silbernem Schweif und aufsteigenden Sternen mit anschließender Verwandlung zu roten, grünen und blauen Sternenbuketts und vielen silbern umherschwirrenden Fisch-Effekten abgeschossen. Endend in einem Finale mit einer Salve von 5 Schuss des gleichen Effektes.

Die Feuerwerk Batterie können Sie für viele Anlässe verwenden, wie beispielsweise für eine Hochzeit, einem Geburtstag, einem Jubiläum oder auch für Silvester.


Lieferung: Silvester oder mit behördl. Genehmigung bzw. Gewerbeschein
Feuerwerkskörper der  Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen in der Zeit vom 01.01.-28.12. dem Verbraucher nicht überlassen werden, es sei denn, dass dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt, oder der Einkauf über ein Gewerbe erfolgt. Drucken Sie bitte das "Antragsformular" aus und reichen Sie dieses bei der zuständigen Behörde ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist 2 bis 3 Wochen vor dem Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper zu beantragen (ausgenommen Silvester).

Video zum Produkt:

* Beim Klick auf den Play Button wird ein Video von Youtube geladen, dabei können Daten zu Youtube übertragen werden.